Messies - Horrorvorstellung eines Vermieters

Messies - Horrorvorstellung eines Vermieters

Wenn ein Vermieter den Begriff Messie-Syndrom hört, stellen sich bei Ihm bereits die Nackenhaare auf. Der Gedanke das Sie Ihr vermietetes Objekt vermüllt wieder zu sehen ist der Planke Albtraum. Auch wenn sich der Vermieter darüber bewusst ist, dass es sich bei Messie- Syndrom um eine krankhafte psychische Störung handelt, die diese Personen haben. Oft ist ein ernsthaftes seelisches Problem die Ursache für das zwanghafte Horten von Sachen. Doch gerade Kleinstvermieter kann dieses Verhalten bis ans Ende der wirtschaftlichen Existenz führen. da hohe Kosten vorprogrammiert sind. Doch was können Vermieter tun um nicht in so eine Situation zu geraden?


Schon vor Abschluss eines Mietvertrages ist es sinnvoll sich eine Selbstauskunft des potenziellen Mieters aushändigen zu lassen. In dieser sollten die bisherigen Vermieter aufgelistet sein, so kann man sich über den neuen Mieter erkundigen. Verweigert der potenzielle Mieter diese sollte man keinen Vertrag mit Ihm schließen.Zudem sollte im Mietvertrag ein Besichtigungsrecht des Vermieters geregelt sein, welches besagt das der Vermieter bei einem begründeten Verdacht die Wohnung regelmäßig ansehen darf um somit die Gefahr umgehend zu erkennen.

Wenn sich bei so einer Besichtigung herausstellt das sich übermäßig viel Müll in der Wohnung befindet, muss dem Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Unrats gesetzt werden. Wird diese nicht eingehalten, wird der Mieter schadensersatzpflichtig und muss die Kosten der Entrümpelung übernehmen. Eine Kündigung kann erst ausgesprochen werden wenn es zu Schädlingsbefall oder Geruchsbelästigung kommt.Doch bevor das gescheit muss der Mieter die Chance bekommen diese enorme Beeinträchtigung zu beseitigen. auch die Ordnungsämter helfen in solchen Fällen weiter, da Sie befugt sind den Mieter zur Beseitigung zu verpflichten und der Mieter die Messie Wohnung entrümpeln muss um eine Gesundheitsgefährdung abzuwenden. In diesem Fall muss der Mieter den Unrat entsorgen und die anfallenden Kosten für die Wohnungsräumung und Entsorgung tragen.

Sollte der Messie bereits über alle Berge sein und der Vermieter steht allein da, ist es empfehlenswert sofort eine Firma für die Entrümpelung zu beauftragen, da dies meist kostengünstiger ist, als der Schaden der über lange Zeit an den Mietobjekt entsteht, wenn nichts gegen den Müll unternommen wird. Oft dauert es zu lange den Messie ausfindig zu machen und ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Dies kann im nach hinein immer noch geschehen. So können durch die Entrümpelung durch eine Firma können so hohe Kosten für die Renovierung und Instandhaltung des Mietobjekt eingedämmt werden.

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