Entrümpelung

Wenn ein Wohnungsinhaber umzieht oder verstirbt, dann steht eine Haushaltsauflösung an.

Dabei werden alle Räume inklusive Keller und Dachboden völlig ausgeräumt.
Wenn für den Wohnungsinhaber keine brauchbaren Gegenstände mehr vorhanden sind, dann wird die Haushaltsauflösung auch Entrümpelung genannt. Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung, die von einem dafür spezialisierten Unternehmen durchgeführt wird.

Wann wird eine Haushaltsauflösung notwendig?

Es gibt mehrere Gründe für Maßnahme einer Haushaltsauflösung: Ein Umzug wird fällig und die alten Möbel und Gebrauchsgegenstände werden nicht mehr benötigt, nach einem Todesfall oder bei einer Zwangsräumung. Auswanderer, die in ein Land umziehen, lösen in der Regel ebenfalls ihren Haushalt hier auf.

Wer führt die Haushaltsauflösung durch?

Das sind normalerweise der Eigentümer des Hausrats, durch Angehörige oder ein Entrümpelungsunternehmen wie Entrümpelung Köln. Fremde benötigen hierzu eine Vorsorgevollmacht, die vom Eigentümer unterzeichnet ist.
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist in vielen Fällen der richtige Partner. Wenn der betroffene Wohnungsinhaber rechtlich betreut wird, muss der gesetzliche Betreuer die Haushaltsauflösung in Auftrag geben. Natürlich müssen ihm dann alle Wohnungsangelegenheiten übertragen worden sein. Wenn der gesetzliche Betreuer auch mit dem Umzug in eine andere Wohnung oder Unterbringung betraut worden ist, dann sollte er vorher mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgestattet sein. Alle Geschäfte, die im Rahmen einer Haushaltsauflösung, wie beispielsweise der Verkauf von Wohnungsgegenständen können nur mit vorhandener Zuständigkeit für Vermögensangelegenheiten unternommen werden. Dann können Sachwerte verkauft werden. Entrümpelung Köln ist dann der richtige Partner für Sie.
Ein bestimmtes Volumen an Möbeln und Gegenständen lässt sich auch mit der Sperrmüllabfuhr beseitigen. Allerdings reicht das für eine gesamte Wohnungsauflösung keinesfalls aus.
Falls Grundeigentum vorhanden, wird dies ebenfalls zur Verwertung mit hinzugezogen. Das kann entweder eine Eigentumswohnung oder ein Wohnhaus sein.
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, sollte das Mietverhältnis gekündigt werden.
Auch hierzu benötigt der gesetzlich zuständige Betreuer eine Genehmigung vom jeweiligen Betreuungsgericht. Die Wohnung muss komplett geräumt werden und an den Vermieter übergeben werden. In manchen Fällen stehen noch Schönheitsreparaturen an.
Die neue Unterbringung sollte rechtzeitig vorbereitet werden. Falls es sich um einen Umzug in ein Heim handelt, dann wird ein Heim- oder Mietvertrag abgeschlossen. Doch auch hier muss das zuständige Betreuungsgericht grünes Licht für den Betreuer geben.

Die Kosten für eine Haushaltsauflösung

Wenn es zu einer Haushaltsauflösung kommt, dann muss der Eigentümer die Kosten dafür übernehmen. Im Todesfall sind die Erben zuständig.
Die Kosten hängen von dem Volumen des zu entsorgenden Hausrates ab. Entrümpelung Köln übernimmt gerne die Haushaltsauflösung für Sie.
In manchen Fällen kommen noch Kosten für Anfahrtswege hinzu. Falls der Wohnungsinhaber für die Kosten nicht aufkommen kann, dann kann der Unterhaltspflichtige infrage kommen oder das zuständige Sozialamt. Hierfür sollte rechtzeitig ein Antrag beim Sozialleistungsträger gestellt werden.

Haushaltsauflösung vom Profi - Entrümpelung Köln

Bei Haushaltsauflösungen handelt es sich um eine Dienstleistung. Gebrauchsgegenstände, die nicht mehr benötigt werden, können gegen Entgelt von einem Entrümpelungsunternehmen entsorgt werden. Nutzbare Gegenstände können wiederum verkauft werden und minimieren dadurch die anfallenden Kosten der Auflösung.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Dann freuen wir uns über Ihren Anruf unter 0221 6 80 56 85 oder eine kurze schriftliche Nachricht. Wir beraten Sie gerne!

Unser Service für Sie

Wir bieten Ihnen kostenlos und unverbindlich

  • Angebotserstellung
  • An-und Abfahrt
  • Besichtigung

Infonummer: 0221 6 80 56 85